Das EU-Bio-Logo
Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren.
Das Bio-Siegel
Das deutsche Bio-Siegel wurde 2001 ins Leben gerufen. Es darf nur zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden. Produkte mit diesem Zeichen müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen. Wasser, Salz und Hefe gehören zu den wenigen erlaubten nicht ökologischen Zusatzstoffen. Können Bauern dies belegen, erhalten ihre Waren das Bio-Siegel.
Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Die Nutzung ist kostenlos.
In diesen Verbänden sind die meisten deutschen Bio-Bauern organisiert. Produkte, die diese Siegel tragen, sind zu 100 Prozent biologisch.